1. In der Krabbelstube
werden Kinder im Alter von acht Wochen bis drei Jahren betreut.
2. In altersgemischten
Gruppen
werden Kinder im
Alter von
vier Monaten
bis
zu drei Jahren
zusammen mit Kindern
im Kindergartenalter betreut.
3. In Kindergärten
werden
Kinder vom
vollendeten dritten
Lebensjahr
bis zum Beginn
der Schulpflicht
betreut.
(Regelbetreuungszeit
von 7.30-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr)
|
DPWV=
Der paritätische Wohlfahrtsverband
GTK=
Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder NRW
JA=
Jugendamt
JHA=
Jugendhilfeausschuß
KiGa=
Kindergarten
KiTa=
Kindertagesstätte
LER=
Landeselternrat
LJA=
Landesjugenamt
MFJFG=
Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes
NRW
STER=
Stadtelternrat
Träger
= Betreiber einer Einrichtung (z.B. ev. Kirche, kath. Kirche, Stadt Herne,
Lebenshilfe, Elterninitiativen) |