Welche Betreuungsform für welches Alter ?
Mini-Lexikon für 
Eltern/-räte
1. In der Krabbelstube werden Kinder im Alter von acht Wochen bis drei Jahren betreut.

2. In altersgemischten Gruppen 
werden Kinder im Alter von 
vier Monaten bis zu drei Jahren 
zusammen mit Kindern im Kindergartenalter betreut.

3. In Kindergärten werden Kinder vom 
vollendeten dritten Lebensjahr 
bis zum Beginn der Schulpflicht betreut.


(Regelbetreuungszeit von 7.30-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr)

DPWV= Der paritätische Wohlfahrtsverband
GTK= Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder NRW
JA= Jugendamt
JHA= Jugendhilfeausschuß
KiGa= Kindergarten
KiTa= Kindertagesstätte
LER= Landeselternrat
LJA= Landesjugenamt
MFJFG= Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW
STER= Stadtelternrat
Träger = Betreiber einer Einrichtung (z.B. ev. Kirche, kath. Kirche, Stadt Herne, Lebenshilfe, Elterninitiativen)
 
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