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Gesetze

Kreis Eltern Beirat des Kreises PInneberg  (KEB - PI)

Für das Thema Elternvertretungen der Schulen gibt es einige Gesetze und Verordnungen die von Bedeutung sind. Diese möchten wir hier vorstellen, wobei wir einerseits das Gesetz / die Verordnung selbst sowie aber auch unsere Auslegung dazu darlegen wollen.

Das wichtigste Gesetz in diesem Zusammenhang ist sicherlich das Schulgesetz.
Für die Elternvertretungen gibt es dann noch die Wahlordnung für Elternbeiräte (WahlOEB).
Und natürlich unsere Geschäftsordnung.

Das Schulgesetzt gibt die rechtliche Grundlage dafür, dass sich Eltern von schulpflichtigen Kindern in sogenannten Elternbeiräten organisieren. Diese Elternbeiräte gibt es auf verschiedenen Ebenen:

Elternvertretung

Ebene: Gegenpart

Landeselternbeirat (LEB)

Schleswig-Holstein: Ministerium für Bildung und Frauen

Kreiselternbeirat (KEB)

Kreis Pinneberg: Schulamt

Schulelternbeirat (SEB)

Schule: Schulleitung

Klassenelternbeirat

Klasse: Klassenlehrer(in)

Erklärung in einer Kurzfassung:
- Der Klassenelternbeirat wird in den einzelnen Klassengemeinschaften gewählt und besteht in der Regel aus 3 Mitgliedern.
- Die Vorsitzenden der Klassenelternbeiräte sind dann automatisch Mitglied im Schulelternbeirat SEB dieser Schule.
- Jeder SEB wählt einen Delegierten aus der gesamten Elternschaft, der für den Kreiselternbeirat KEB wahlberechtigt und wählbar ist.
- Alle Delegierten eines Kreises wählen dann die max. 12 KEB Mitglieder.
- Innerhalb dieser KEB-Mitglieder wird ein Vertreter für den Landeselternbeirat LEB gewählt.

Für den KEB des Kreises Pinneberg der Grund-, Haupt- und Förderschulen bedeutet dies:
Für die zur Zeit 74 Schulen sind 12 KEB Mitglieder gewählt. Weitere Details: siehe KEB / Regionen

Die Informationen dieser Seite sind auch auf einem Infoblatt zusammengestellt das in unserem Forum in diesem Beitrag zu finden ist.

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