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Aufgaben des KEB: Der KEB hat die Aufgabe die Interessen der Eltern der im Kreis Pinneberg eingeschulten Kinder der Grund-, Haupt- und Förderschulen zu vertreten. Er hält daher Kontakt zum Schulamt, dem LandesElternBeirat und den Schulen im Kreis (dies vor allem über die vom SEB gewählten Delegierten). Die Details kann man unserer Geschäftsordnung entnehmen.
Rechtliche Grundlagen für die verschiedenen Elternbeiräte werden auf der Seite Gesetze erläutert.
Wenn Sie zu den von uns vertretenen Eltern gehören und ein aktuelles Thema haben, dann nehmen Sie doch mit uns Kontakt auf.
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