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Der Elternrat hat folgende Aufgaben und Ziele:
- Information der Eltern und Klassenelternvertretungen über aktuelle Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz.
- Zusammenarbeit mit Schulleitung, Lehrkräften und Schülerrat bei der Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule.
- Einsatz für die Belange der Schule in der regionalen Öffentlichkeit.
- Förderung der Mitwirkung und Beteiligung möglichst vieler Eltern am Schulleben.
- Beratung und Unterstützung von Eltern (und Schülern) bei schulischen Problemen.
- Vertretung der Eltern in den schulischen Gremien und im Kreiselternrat.
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