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RechtDurch die gewählten Vertreter haben Eltern das Recht, am Umfeld und der Arbeit der Schule mitzuwirken. Der Elternrat ist ein unabhängiges Organ, frei von Weisungen durch Schule, Schulaufsichtsbehörde oder anderer Behörden. Im Gegenzug ist er auch nicht zu Weisungen diesen gegenüber berechtigt. Ihm steht ein Informations- und Beschwerderecht zu. Die Elternvertreter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit es sich um vertrauliche Angelegenheiten handelt. Aus dem Elternrat werden sechs Vertreter in die Schulkonferenz entsendet. Die Schulkonferenz hat einige Entscheidungskompetenzen, denn einige Beschlüsse der Lehrerkonferenz bedürfen der Zustimmung der Schulkonferenz, um wirksam zu werden. Unter anderem sind das :
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